ADAC kündigen: So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft richtig
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ADAC kündigen: So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft richtig

Ben (Rechtsanwalt)
Ben (Rechtsanwalt)
19 Minuten Lesezeit

Wer einen umfassenden Pannenschutz oder Mobilitätsdienst in Anspruch nimmt, steht irgendwann vor der Frage: Wie kann ich meine ADAC Mitgliedschaft kündigen? Dieser Schritt sollte gut überlegt und korrekt durchgeführt werden, damit es keine unerwünschten Überraschungen gibt. Gerade wenn Sie ein Abonnement oder eine Mitgliedschaft – etwa auch über digitale Apps oder Zusatzservices – abgeschlossen haben, ist es wichtig zu wissen, was bei der Kündigung zu beachten ist. Ob wegen eines besseren Angebots, Veränderungen in der Lebenssituation oder Unzufriedenheit: Eine Kündigung läuft oft anders, als viele vermuten. Doch keine Sorge: In unserem umfassenden Ratgeber zu „ADAC kündigen“ erfahren Sie alles Wichtige, um Ihre Mitgliedschaft rechtssicher, fristgerecht und stressfrei zu beenden. Von Fristen und Sonderkündigungsrechten über verschiedene Kündigungswege bis hin zu Tipps für den Nachweis – hier bleibt keine Frage offen.

Schnellüberblick – Die wichtigsten Takeaways

  • Kündigung beim ADAC ist jederzeit schriftlich möglich, muss jedoch die geltenden Fristen beachten.
  • Sie haben verschiedene Kündigungswege: Online-Formular, Brief, E-Mail oder Fax.
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden sich bei Fristen und Gründen.
  • Bei Beitragserhöhung oder besonderen Umständen besteht das Recht zur Sonderkündigung.
  • Achten Sie immer auf eine Kündigungsbestätigung und den Versandnachweis.
  • Prüfen Sie, ob auch Zusatzleistungen wie die ADAC Kreditkarte separat gekündigt werden müssen.
  • Häufige Fehler: Fristen verpassen, unvollständige Angaben – vermeiden Sie diese mit unseren Tipps!

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1. Einleitung

Der ADAC – Allgemeiner Deutscher Automobil-Club – ist mit über 21 Millionen Mitgliedern der größte Verkehrsclub Europas. Die Mitgliedschaft bietet viele Vorteile: Pannenhilfe, Reiseberatung, Versicherungen und mehr. Dennoch entscheiden sich jedes Jahr tausende Menschen, ihre ADAC Mitgliedschaft zu kündigen. Die Gründe dafür sind verschieden: vom Umstieg auf alternative Mobilitätslösungen über den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter bis hin zur seltenen Inanspruchnahme der Leistungen. Nicht selten spielt auch die steigende Beitragshöhe eine Rolle, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen kann. Unser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mitgliedschaft oder extra gebuchte Zusatzleistungen problemlos und nachweisbar kündigen – sei es online, klassisch per Brief oder modern per E-Mail.

Wer Wert auf eine ordentliche Abwicklung und rechtssichere Beendigung legt, ist mit diesem Guide bestens beraten. Wir gehen ausführlich auf Fristen, Sonderregelungen, Musterschreiben, typische Fehlerquellen und Besonderheiten wie Plus- und Premium-Mitgliedschaft oder Kreditkartenleistungen ein. Zusätzlich beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums Thema „ADAC kündigen“ und stellen praktische Vorlagen zur Verfügung.

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2. Rechtliche Grundlagen der Kündigung

2.1 Vertragslaufzeit und Bindung

Die ADAC Mitgliedschaft wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung eingeht. Meist beginnt die Laufzeit mit dem Beitrittsdatum – das steht in Ihren Unterlagen oder im Mitgliederbereich der ADAC-App. Auch bei App-basierten Abos gelten diese Prinzipien, sofern sie über den ADAC verwaltet werden. Für Personen, die ihre Mitgliedschaft über eine App abgeschlossen haben, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei klassischen Verträgen.

2.2 Kündigungsfrist – Was gilt beim ADAC?

2.2.1 Standardfrist für die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt beim ADAC meist drei Monate zum Laufzeitende. Geht Ihre Kündigung später ein, verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr. Diese Frist gilt für Basismitgliedschaft, ADAC Plus und ADAC Premium gleichermaßen (ADAC AGB). Ein gängiges Problem: Viele Nutzer denken, eine Kündigung per App sei automatisch fristgerecht – dem ist nicht so. Überprüfen Sie daher immer die Kündigungsbestätigung mit dem genannten Enddatum Ihrer Mitgliedschaft, auch wenn Sie digital kündigen.

2.2.2 Beitragserhöhungen und Sonderfälle

Erhöht der ADAC den Mitgliedsbeitrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Sie können auch außerhalb der regulären Fristen kündigen, müssen dies aber meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung tun. Prüfen Sie in diesem Fall das offizielle Schreiben oder Ihre digitale Benachrichtigung in der App auf Hinweise zum Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt für wesentliche Leistungsänderungen (§ 315 BGB).

> Ein Beispiel aus der Praxis: Im Zuge der Beitragserhöhungen 2022 berichteten Verbraucherportale über zahlreiche Mitglieder, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und so einen sofortigen Austritt erreicht haben (Finanztip).

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3. Kündigungsarten beim ADAC

3.1 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist der klassische Weg: Zum Ende der Vertragslaufzeit reicht es, die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten und dem ADAC schriftlich mitzuteilen, dass Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben klar hervorgeht, welche Mitgliedschaft oder Zusatzleistung betroffen ist – beispielsweise durch Angabe der Mitgliedsnummer.

Ein Beispiel: Sie sind ADAC Plus-Mitglied seit März 2022. Möchten Sie zum 31.03.2024 kündigen, muss Ihr Schreiben spätestens am 31.12.2023 beim ADAC eingehen. Versenden Sie Kündigungen am besten mit Versandnachweis, etwa als Einschreiben oder über das ADAC-Online-Portal, das Ihnen eine digitale Bestätigung sendet.

Tipp: Nutzen Sie die ADAC Kündigungsvorlagen – so vergessen Sie keine Pflichtangabe und vermeiden Rückfragen.

3.2 Außerordentliche (fristlose) Kündigung

3.2.1 Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sie können Ihren Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der ADAC die Preise erhöht oder wesentliche Vertragsbestandteile ändert. Sie müssen dann nicht die normale Laufzeit abwarten – die Kündigung ist sofort zum Zeitpunkt der Änderung möglich. Wichtig: Dieses Recht gilt auch für App-Mitgliedschaften oder digitale Zusatzleistungen, wenn diese separat abgerechnet werden (Verbraucherzentrale).

3.2.2 Sonderkündigungsrecht bei Schadenfall & weiteren Gründen

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht z. B. beim Umzug ins Ausland oder wenn der Club vertragswidrig Leistungen verweigert. Legen Sie stets die Nachweise bei, etwa eine Meldebescheinigung bei Wohnsitzwechsel, um die außerordentliche Kündigung durchzusetzen.

Einzigartige Perspektive: Viele wissen nicht, dass auch die Nichtverfügbarkeit von Leistungen, etwa weil Ihr Wohnort nicht mehr vom ADAC-Servicegebiet abgedeckt wird, ein Sonderkündigungsgrund sein kann. Das betrifft vor allem Nutzer in Grenzregionen oder bei längerem Auslandsaufenthalt.

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4. Wege der Kündigung

4.1 Online-Kündigung über das ADAC-Portal

Im digitalen Zeitalter ist die Online-Kündigung die bequemste und schnellste Option. Gehen Sie direkt auf die ADAC-Webseite und wählen Sie im Mitgliederservice den Bereich „Kündigen“. Hier füllen Sie das Online-Formular aus und senden es mit wenigen Klicks ab. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und haben damit den Versandnachweis.

> Tipp: Über die ADAC App ist eine Kündigung bislang nicht direkt möglich, aber das Online-Formular ist mobil optimiert.

4.2 Kündigung per Brief oder Einschreiben

Klassisch, aber bewährt: Der Versand eines Briefs – idealerweise als Einschreiben mit Rückschein – gibt Ihnen maximale Rechtssicherheit. Achten Sie auf korrekte Anschrift, vollständige Angaben und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Die ADAC Adresse für Kündigungen finden Sie im Impressum der Website oder auf Ihren Vertragsunterlagen.

4.3 Kündigung per E-Mail und Fax

Die schriftliche Kündigung per E-Mail oder Fax ist ebenfalls anerkannt. Nutzen Sie hierfür die im Impressum aufgeführten Kontaktadressen. Achten Sie auf eine Lesebestätigung oder speichern Sie das Sendeprotokoll Ihres Faxes ab.

Ungewöhnlicher Zusatznutzen: Per Fax zu kündigen wirkt zwar altmodisch, wird aber vom ADAC prioritär bearbeitet – Sie erhalten meist rascher eine Bestätigung als bei Standardbriefen.

4.4 Ist eine Kündigung telefonisch oder per Kontaktformular möglich?

Telefonische Kündigungen sind beim ADAC nicht zulässig – gleiches gilt meist für allgemeine Kontaktformulare. Nur speziell für die Kündigung vorgesehene Onlineformulare werden akzeptiert. Eine Initiierung per Anruf kann allerdings dazu führen, dass Ihnen eine offizielle Vorlage per E-Mail nachgereicht wird.

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5. Musterschreiben und Vorlagen

5.1 Muster für die schriftliche Kündigung

Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben muss folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Mitgliedsnummer oder Kundennummer
  • Kündigungswunsch (zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Datum)
  • Handunterschrift (bei Postversand)

Beispiel:

> Sehr geehrte Damen und Herren,<br>

> hiermit kündige ich meine ADAC Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer: 12345678) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Vertragsendes zu.

> <br>

> Mit freundlichen Grüßen,<br>

> Max Mustermann

5.2 Muster für die E-Mail-Kündigung

Nutzen Sie den gleichen Text, ergänzen Sie aber Ihre E-Mail-Adresse und fügen Sie ggf. einen Scan Ihrer Unterschrift an.

5.3 Hinweise für einen rechtssicheren Kündigungstext

Formulieren Sie klar und eindeutig, verzichten Sie auf Begründungen (außer bei einer außerordentlichen Kündigung) und bitten Sie um eine Bestätigung. Für die Kündigung von Zusatzleistungen wie der ADAC Kreditkarte nutzen Sie separate Schreiben, die entsprechend ergänzt werden müssen.

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6. Benötigte Angaben und Unterlagen

6.1 Persönliche Daten

Sie sollten immer Ihren vollen Namen, Ihre aktuelle Adresse sowie das Geburtsdatum angeben. Diese Informationen helfen dem ADAC, Ihre Kündigung schnell und korrekt zuzuordnen.

6.2 Mitgliedsnummer und Vertragsinformationen

Die Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihren Unterlagen oder im Mitgliederbereich der App. Sie ist das wichtigste Identifizierungsmerkmal – ohne sie kommt es häufig zu Verzögerungen in der Bearbeitung.

6.3 Kündigungsgrund (Pflicht oder freiwillig?)

Ein Kündigungsgrund muss bei der ordentlichen Kündigung nicht genannt werden, lohnt sich aber bei außerordentlichen Fällen oder Sonderkündigungsrechten immer anzuführen und nachzuweisen.

> Einzigartige Perspektive: Viele vergessen bei digitalen Kündigungen Anhänge wie Nachweise bei einem Sonderkündigungsgrund – dies kann zu Ablehnung führen.

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7. Bestätigung und Nachweise

7.1 Kündigungsbestätigung vom ADAC anfordern

Bestehen Sie schriftlich auf eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes. Diese erhalten Sie bei Online-, E-Mail- und Faxkündigungen meist binnen weniger Tage. Fehlt die Bestätigung, sollten Sie aktiv nachhaken.

7.2 Sendungsnachweis aufbewahren – warum ist das wichtig?

Ob Einschreibenbeleg, Fax-Protokoll oder E-Mail-Bestätigung: Bewahren Sie den Zugangsnachweis gut auf. So können Sie bei Streitfällen nachweisen, dass Sie rechtzeitig und korrekt gekündigt haben. Gerade bei knapp verpassten Fristen oder systembedingten Übermittlungsfehlern rettet Ihnen das den Anspruch auf Vertragsbeendigung.

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8. Besonderheiten bei Plus- und Premium-Mitgliedschaft

8.1 Kündigungsmodalitäten und Fristen

Bei der ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft gelten die gleichen Fristen wie bei der Basismitgliedschaft. Achten Sie aber darauf, dass eventuelle Zusatzversicherungen oder Familienmitglieder separat gekündigt werden müssen.

8.2 Herabstufung statt Kündigung

Nicht immer muss es gleich eine Kündigung sein: Wer z. B. nur die Plus-Extras nicht mehr nutzen möchte, kann eine Herabstufung beantragen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie innerhalb Deutschlands bleiben oder auf Auslandsleistungen verzichten wollen.

> Insight: Eine Herabstufung muss ebenfalls fristgerecht beantragt werden, sonst läuft der alte Tarif weiter.

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9. ADAC Zusatzleistungen separat kündigen

9.1 Kreditkarte, Versicherung, weitere Services

Zusatzprodukte wie die ADAC Kreditkarte, Versicherungen oder Schutzbriefe müssen in der Regel separat gekündigt werden. Prüfen Sie Ihre App oder Ihre Unterlagen auf entsprechende Verträge. Kündigen Sie diese möglichst zeitgleich mit Ihrer Hauptmitgliedschaft, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Die ADAC Kreditkarte beispielsweise hat eigene Kündigungsfristen, die Sie dem Preisverzeichnis oder den AGB entnehmen können (ADAC Kreditkarte kündigen).

> Persönliches Beispiel: Wer nach einem Jahr nur die Kreditkarte nicht mehr möchte, muss den entsprechenden Vertrag extra beenden, sonst läuft er als eigenständige Leistung weiter.

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10. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

10.1 Fristen verpassen

Notieren Sie das Vertragsende und die Kündigungsfristen in Ihrem Kalender – so vermeiden Sie verlängerte Laufzeiten und unnötige Kosten. Nutzen Sie ggf. Erinnerungsfunktionen Ihrer Mobilgeräte, wenn Sie Ihr Abo über eine App steuern.

10.2 Unvollständige Angaben

Fehlerhafte oder unvollständige Kündigungsschreiben verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung. Prüfen Sie VOR dem Absenden, ob alle Pflichtfelder und Dokumente beigefügt sind.

Einzigartiger Zusatz: Manche Portale bieten den Service, Ihr Schreiben automatisch zu überprüfen und fehlende Angaben zu ergänzen. Nutzen Sie solche Tools gerade bei komplexeren Kündigungen oder bei Unsicherheit.

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11. Was tun bei Problemen oder Ablehnung der Kündigung?

11.1 Ansprechpartner und Beschwerdemöglichkeiten

Wurden Sie zu Unrecht abgelehnt, wenden Sie sich zunächst an den ADAC Kundenservice. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und fordern Sie eine schriftliche Begründung. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einzureichen (söp).

11.2 Hilfe durch Verbraucherzentralen & Rechtsberatung

Ziehen Sie bei anhaltenden Problemen eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Unterstützung hinzu. Diese können Ihre Ansprüche prüfen und nötigenfalls durchsetzen helfen. Besonders bei fristgerechten Kündigungen, die abgelehnt werden, lohnt sich eine außergerichtliche Beratung.

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12. Alternative Mobilitätslösungen nach der ADAC-Kündigung

Wer seine ADAC Mitgliedschaft kündigt, steht nicht ohne Pannenschutz da. Zahlreiche Versicherer, Automobilclubs und Mobilitätsdienstleister wie Mobil in Deutschland, ACE oder günstige Schutzbriefversicherungen bieten vergleichbare Leistungen an – teils sogar als Ergänzung in bestehenden Kfz-Versicherungen. Für App-Nutzer gibt es innovative Mobilitäts-Apps, die Assistance-Services direkt über das Handy verfügbar machen – hier lohnt ein genauer Vergleich der Leistungen und Preise.

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13. FAQ: Die häufigsten Nutzerfragen zur ADAC-Kündigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der ADAC Mitgliedschaft?

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit. Tipp: Setzen Sie sich einen Reminder, um die Frist nicht zu verpassen.

Kann ich meine ADAC Mitgliedschaft online kündigen?

Ja, über das ADAC Online-Portal steht ein Kündigungsformular zur Verfügung. Über die App lässt sich derzeit noch nicht direkt kündigen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Ja! Nach einer Beitragserhöhung können Sie außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen.

Wie kündige ich die ADAC Kreditkarte?

Die Kreditkarte wird separat gekündigt, idealerweise schriftlich mit Angabe der Kartennummer. Beachten Sie spezielle Fristen im Kreditkartenvertrag.

Was sollte ich tun, wenn meine Kündigung abgelehnt wird?

Fordern Sie eine schriftliche Begründung an, dokumentieren Sie Ihre Nachweise und wenden Sie sich ggf. an die Verbraucherzentrale.

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Fazit: ADAC kündigen – Richtig, fristgerecht, sicher

Ob klassisch per Post, modern online oder per E-Mail: Mit unserem Guide gelingt die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft problemlos und rechtssicher. Das Wichtigste ist die Einhaltung der Fristen und eine vollständige Angabe aller relevanten Daten, vor allem der Mitgliedsnummer. Nutzen Sie offizielle Vorlagen und kontrollieren Sie regelmäßig, ob Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Bei Problemen helfen Ihnen Verbraucherzentralen oder Rechtsberatungen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer kündigt, sollte sich frühzeitig nach Alternativen umsehen: Viele Anbieter bieten mittlerweile ähnliche Leistungen zu teils günstigeren Konditionen an – gerade für alle, die ihre Mobilitätsservices flexibel per App nutzen möchten.

Vergessen Sie nicht: Ihre Mobilität bleibt auch ohne ADAC gesichert – informieren Sie sich über neue Schutzbriefe, digitale Services oder preiswerte Automobilclubs. Nutzen Sie unseren Ratgeber als Leitfaden für Ihren Weg zur erfolgreichen Kündigung und behalten Sie stets die Kontrolle über Ihre Verträge.